seit 1871 Jahresberichte und Mitteilungen
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Hinweise für Autoren
(gültig ab Band 91, 2009)

1. Allgemeines

Die für die "Jahresberichte und Mitteilungen des Oberrheinischen Geologischen Vereines" bestimmten Arbeiten sollen vorzugsweise das Vereinsgebiet betreffen oder damit in Beziehung stehen. Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen möglich. Die Aufnahme in die Zeitschrift erfolgt in der Regel unter der Bedingung, dass die betreffende Arbeit nicht schon ganz oder in wesentlichen Teilen an anderer Stelle erschienen ist oder erscheinen soll.

Indem der Autor als Urheber dem OGV ein Manuskript übergibt, geht er eine stillschweigende Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten zur Vervielfältigung und Verbreitung seines Werks durch den OGV ein (§ 31 Urheberrechtsgesetz). Das nicht übertragbare Urheberrecht bleibt beim Autor. Er hat deshalb das Recht, das Nutzungsrecht zu widerrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung zumutbar nicht mehr entspricht (§ 42 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz). Zu dadurch ausgelösten Entschädigungsansprüchen seitens des OGV s. Abschnitt 3.

Manuskripte sind ausschließlich an den jeweiligen Schriftleiter der Zeitschrift einzusenden, der über die Aufnahme und ggf. notwendige Änderungen entscheidet. Er kann einen Schriftleitungsausschuss zu Rate ziehen. Dieser besteht aus dem Vorstand des Vereins, der fachlich geeignete Vereinsmitglieder zur Begutachtung heranziehen kann.


Sollen unverlangt eingesandte Manuskripte unter Einschreiben zurückgesandt werden, wird darum gebeten, Rückporto beizulegen. Die Publikation in der Zeitschrift setzt im Allgemeinen die Mitgliedschaft im OGV voraus; diese ist aber im Falle geeigneter Beiträge nicht zwingend. Originalarbeiten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Jahrestagung publiziert werden sollen, haben Vorrang vor anderen, jedoch nur dann, wenn sie bei Redaktionsschluss des betreffenden Bandes vorliegen. Die Manuskripte gelangen im Allgemeinen in der Reihenfolge des Eingangs zum Druck. Redaktionsschluss für einzusendende Manuskripte ist der 30. Juni des laufenden Jahres.


2. Manuskripte

Manuskripte sind in druckfertigem Zustand einschließlich aller Abbildungsvorlagen und Dateien einzureichen. Druckfertig heißt, dass das Manuskript vollständig ist. Titelanordnung, Anschrift des Verfassers, Angaben für die Anzahl der Abbildungen, Tabellen bzw. Karten sind nach dem Muster der zuletzt erschienenen Bände auszuführen.

Jedem Beitrag ist grundsätzlich eine aussagekräftige Kurzfassung sowie ein entsprechendes Abstract voranzustellen. Der Titel der Arbeit sowie alle Abbildungs- und Tabellenunterschriften sind auch in Englisch zu verfassen. Dies gilt jedoch nicht für Beiträge zu den Exkursionsführern der Jahrestagungen.

Bitte keine Fußnoten verwenden! Literaturzitate im Abschnitt Schriften bitte immer vollständig angeben, d. h. bei Zeitschriftenreihen mit Band- oder Heft-Nr., Anzahl der Seiten und Erscheinungsort; bei Büchern auch mit dem Verlag (auf Satzzeichen achten!), z.B.:
Rothe, P. (2011): Die Geologie von Mannheim. - Geol. Ausschau, 99, 101-111; Stuttgart.
Rosendahl, W. (2011): Mannheims Geologie. - 111 S.; Mannheim, Verlag Reiss-Engelhorn-Museen.

Autorennamen in Kapitälchen, keine langen Bindestriche verwenden, keine Doppelpunkte zwischen Band-/Heft-Nr. und Seitenzahl, keine Hervorhebungen der Band-/Heft-Nr. in Fett, keine Aufzählungen von Abb., Tab. usw.
Manuskripte müssen auf CD-ROM (bitte keine Disketten), DOS- oder Mac-
formatiert, geliefert werden. Die Texte sollten im Word- (Version Windows XP bzw. doc-Format) oder rtf-Format gespeichert sein. In jedem Falle sind zwei Ausdrucke (Zeilenabstand 1,5-zeilig) mitzuliefern. Weitere Anfragen über den Schriftleiter.


Beim Entwurf von Abbildungsvorlagen ist darauf zu achten, dass diese mindestens auf die Satzspiegelgröße der Zeitschrift (10,8 x 16 cm) verkleinert werden können. Faltseiten sind kostspielig und sollten daher nur in begründeten Fällen und nach Rücksprache mit dem Schriftleiter vorgesehen werden. Die Kosten von Faltseiten hat der Autor zu tragen. Strichzeichnungen müssen in Tusche auf weißem Papier (keine Transparentfolie) ausgeführt sein, die Schrift mit Schablone oder mit ähnlichen Hilfsmitteln. Es ist zu beachten, dass die Schrifthöhe nach Verkleinerung noch mindestens 1,2 mm betragen muss. Vorlagen sollten nicht größer als DIN A4 sein. Größere Vorlagen verursachen zusätzliche Kosten, die zu Lasten des Autors gehen.
Abbildungen sollten einen Größenmaßstab enthalten. Da die Abbildungen jedoch in der Regel verkleinert werden, müssen die Größenverhältnisse graphisch durch einen Balkenmaßstab ausgedrückt werden. Bei Karten bitte die Nordrichtung angeben. Alle Abbildungsvorlagen und Tabellen sind auf gesonderten Blättern einzeln einzureichen und müssen Nummer und Autoren-Namen enthalten.

Für die Reproduktion von Abbildungen sind alle Vorlagen geeignet: Fotos in schwarz-weiß oder farbig, Dias, Zeichnungen usw. (nicht größer als DIN A4). Abbildungen und Tabellen sollten bevorzugt digital eingereicht werden. Sie müssen eine Mindestauflösung von 300 dpi aufweisen. Sie sollten auf CD-ROM (in den Formaten EPS, JPEG oder TIF) sowie jeweils mit einem qualitativ guten Ausdruck eingereicht werden. Bei Farb-Bildern ist der Farb-Modus "CMYK" und nicht "RGB" einzustellen. CorelDraw-Dateien sind im "AI-Adobe Illustrator-Format abzuspeichern. Im Untermenü folgende Eingaben: Ziel = Macintosh, Text exportieren = Kurven.

Die Abbildungsunter- und Tabellenüberschriften sind im Manuskript hinter dem Schriftenverzeichnis aufzuführen und nicht an oder auf den Vorlagen anzubringen. Bei den wissenschaftlichen Beiträgen sind alle Abbildungsunter- und Tabellenüberschriften auch in Englisch zu verfassen. Sinnvoll wäre es, wenn der Autor im Manuskriptausdruck am rechten Rand vermerken würde, wo welche Abbildung im Umbruch platziert werden soll. Hierzu ist zu vermerken, dass aus technischen Gründen dies nicht immer genau eingehalten werden kann.


3. Korrekturen

Der Autor ist mit eventuellen redaktionellen Änderungen seines Manuskripts, die eine Anpassung an die oben angeführten Richtlinien zum Ziel haben, einverstanden. Für den sachlichen Inhalt ist der Autor verantwortlich.

Nach dem Umbruch erhält der Autor einen Ausdruck zur Kontrolle. In der Regel besteht für den Autor nur dieses eine Mal die Möglichkeit für Korrekturen. Dabei können jedoch lediglich Setzfehler berichtigt werden (die wichtigsten Korrekturzeichen finden sich u. a. im DUDEN, Band 1: Rechtschreibung). Werden dennoch Änderungen gewünscht, entscheidet der Schriftleiter über ihre Durchführung. Die Kosten für solche Änderungen gegen das Manuskript gehen zu Lasten des Autors.

Rechtsgrundlage: gemäß § 42 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes stellt eine nachträgliche Änderung des vom Schriftleiter angenommenen Manuskripts durch den Autor einen Teilrückruf dieses Manuskripts dar und löst gegen den Autor Entschädigungsansprüche für dem Verein bereits entstandene Aufwendungen aus.

Korrekturabzüge sind vom Autor umgehend nach Erhalt zu bearbeiten und an den Schriftleiter zurückzusenden. Verspätet eingehende Korrekturfahnen können nicht mehr berücksichtigt werden.


4. Sonstiges

Der Autor erklärt sich mit der Aufnahme der Kurzfassung bzw. des Abstracts und Résumées ins Internet (Homepage des OGV) einverstanden.

Der Autor erhält 25 Sonderdrucke ohne Umschlag sowie eine PDF-Datei seiner Arbeit kostenfrei. Kosten für besondere Versandarten werden in Rechnung gestellt.

Alle den Druck betreffenden Anfragen und Mitteilungen sind ausschließlich an den Schriftleiter zu richten.

Nach Eingang des Manuskripts beim Schriftleiter erhält der Autor eine Bestätigung des Eingangs. Die Entscheidung über eine Aufnahme der Arbeit in die Zeitschrift erfolgt nach Begutachtung. Über Annahme (ggf. mit vom Schriftleiter verlangten Änderungen) oder Ablehnung der eingereichten Arbeit wird der Autor schriftlich informiert.


Teil des Annahmeschreibens ist ein zur Rücksendung an den Schriftleiter vorgesehener Abschnitt, auf dem der Autor durch Unterschrift bestätigt, dass er die "Hinweise für Autoren" zur Kenntnis genommen hat und die dort aufgeführten Bedingungen akzeptiert. Mit der redaktionellen Bearbeitung der eingereichten Arbeit wird erst nach Eingang dieser Bestätigung beim Schriftleiter begonnen.

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